Allgemeine Geschäftsbedingungen der CNC Manufaktur e.U.
(sämtliche direkten, persönlichen sowie Fern- und Auswärtsgeschäfte)
Stand: 01.05.2024
1) Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und der CNC Manufaktur e.U. (nachfolgend „CNC Manufaktur“) hinsichtlich der Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht die CNC Manufaktur mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.
1.3 Mitarbeitern der CNC Manufaktur ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen erfordern für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung der CNC Manufaktur.
2) Vertragsabschluss im Web-Shop/Fernabsatz (nur gültig bei Bereitstellung eines Webshops oder gleichwertigen Online Bestellmöglichkeiten)
2.1 Die im Online-Shop der CNC Manufaktur enthaltenen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das im Online-Shop integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.
2.3 Die CNC Manufaktur kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Nimmt die CNC Manufaktur das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs eine Zahlungsart aus, indem er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an seinen Zahlungsdienstleister erteilt, das Geld unmittelbar auf das Konto der CNC Manufaktur zu überweisen, erklärt die CNC Manufaktur abweichend von Ziffer 2.3 schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem das Geld auf dem Konto der CNC Manufaktur einlangt.
2.5 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular der CNC Manufaktur wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (vorwiegend als E-Mail, oder auch als Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die CNC Manufaktur erfolgt nicht.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular der CNC Manufaktur kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Bedienerfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Bedienerfunktionen korrigiert werden.
2.8 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail Adresse zutreffend ist und funktioniert, so dass unter dieser Adresse die von der CNC Manufaktur versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der CNC Manufaktur oder von dieser mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Vertragsabschluss außerhalb des Fernabsatzes/Kostenvoranschläge/Allgemeines zum Vertragsabschluss
3.1 Mündliche Mitteilungen der CNC Manufaktur – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.
3.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung der CNC Manufaktur oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot der CNC Manufaktur schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage der CNC Manufaktur unterfertigt.
3.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung, sofern es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher handelt. Gegenüber einem Verbraucher kommt diesfalls kein Vertrag zustande.
3.4 Kostenvoranschläge der CNC Manufaktur sind nur verbindlich, wenn sie speziell für einen Kunden erstellt und schriftlich abgegeben wurden. Weiters sind alle schriftlichen Kostenvoranschläge entgeltlich, insbesondere dann, wenn diese vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Diese Kostenvoranschläge sind für die CNC Manufaktur 30 Tage ab Abgabedatum verbindlich.
3.5 Angebote und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit der CNC Manufaktur liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird die CNC Manufaktur den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich die CNC Manufaktur vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben – unabhängig von der Art des Vertragsabschlusses – vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur u.ä.
4) Rücktrittsrecht
4.1 Verbrauchern mit Wohnsitz in der EU steht ein Rücktrittsrecht für Verträge zu, wenn
- der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der CNC Manufaktur und des Verbrauchers an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum der CNC Manufaktur ist,
- für den der Verbraucher unter den in Z. 1 genannten Umständen ein Angebot gemacht hat,
- der in den Geschäftsräumen der CNC Manufaktur oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, unmittelbar nachdem der Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen der CNC Manufaktur bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit der CNC Manufaktur oder deren Beauftragten und des Verbrauchers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder
- der auf einem Ausflug geschlossen wird, der von einem Unternehmer oder von dessen Beauftragten in der Absicht oder mit dem Ergebnis organisiert wurde, dass die CNC Manufaktur für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen beim Verbraucher wirbt oder werben lässt und entsprechende Verträge mit dem Verbraucher abschließt;
- der Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der CNC Manufaktur und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden;
- der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von der CNC Manufaktur für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat oder die CNC Manufaktur oder ein mit ihr zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die von der CNC Manufaktur für ihre geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat und der Vertrag nicht unter Z. 1. – 5. fällt.
- Das Rücktrittsrecht nach Z.6. steht dem Verbraucher nicht zu,
a. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit der CNC Manufaktur oder deren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt
d. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit der CNC Manufaktur abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu von der CNC Manufaktur gedrängt worden ist.
Das Rücktrittsrecht besteht ferner nicht bei Dienstleistungen, wenn die CNC Manufaktur aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher
a) entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert, oder
b) die CNC Manufaktur ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen.
Tritt der Verbraucher von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er durch seine Bestellung ein Verlangen nach Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist erklärt und die CNC Manufaktur hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er der CNC Manufaktur einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von der CNC Manufaktur bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
Der Verbraucher hat auch kein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (Z. 1.- 4.) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.
4.2 Weitere Ausnahmen und nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus den Rücktrittsbelehrungen und Verzichtserklärung.
5) Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Angebote der CNC Manufaktur stehen allen Kunden mit einem Wohnsitz bzw. Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union offen.
5.2 Sofern sich aus unserer Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
5.3 Grundsätzlich gelten sämtliche Waren als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nach Regiestunden gegen Nachweis berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zuschlag separat zu bezahlen. Zu sonstigen allfälligen Kosten im Zusammenhang mit einer Montage sie Punkt 12 Mitwirkungspflicht.
5.4 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die die CNC Manufaktur nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
5.5 Dem Kunden stehen für Bestellungen im Fernabsatz verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop der CNC Manufaktur entsprechend angegeben werden.
5.6 Ist Vorauskasse bei Kauf über den Online-Shop vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
5.7 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die CNC Manufaktur behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird die CNC Manufaktur den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop oder im Angebot und der Auftragsbestätigung auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
5.8 Bei Vertragsabschlüssen, die nicht über den Online-Shop abgeschlossen wurden, sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – 30 % der Auftragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Die restlichen 70 % der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, ist die CNC Manufaktur berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten.
5.9 Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
5.10 Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn die CNC Manufaktur selbst ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie die CNC Manufaktur den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
6) Reparaturen
6.1 Schuldet die CNC Manufaktur nach dem Inhalt des Vertrages die Reparatur einer Sache des Kunden, so gilt hierfür Folgendes:
6.2 Die CNC Manufaktur erbringt ihre Leistungen nach Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihr ausgewähltes Personal. Dabei kann sich die CNC Manufaktur auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in ihrem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung der CNC Manufaktur nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
6.3 Der Kunde hat der CNC Manufaktur alle für die Reparatur der Sache erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis der CNC Manufaktur fällt. Insbesondere hat der Kunde der CNC Manufaktur eine umfassende Fehlerbeschreibung zu übermitteln und ihr sämtliche Umstände mitzuteilen, die ursächlich für den festgestellten Fehler sein können.
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an den Sitz der CNC Manufaktur zu versenden. Die CNC Manufaktur empfiehlt dem Kunden hierfür den Abschluss einer Transportversicherung. Ferner empfiehlt die CNC Manufaktur dem Kunden, die Sache in einer geeigneten Transportverpackung zu versenden, um das Risiko von Transportschäden zu reduzieren und den Inhalt der Verpackung zu verbergen. Über offensichtliche Transportschäden wird die CNC Manufaktur den Kunden unverzüglich informieren, damit dieser seine ggf. gegenüber dem Transporteur bestehenden Rechte geltend machen kann. Die Rücksendung der Sache erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit der Übergabe der Sache an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz der CNC Manufaktur auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden wird die CNC Manufaktur für die Sache eine Transportversicherung abschließen.
6.5 Diese Bestimmungen beschränken nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden im Falle des Kaufs bzw. Bestellung einer Ware von der CNC Manufaktur.
6.6 Für Mängel der erbrachten Reparaturleistung haftet die CNC Manufaktur nach den Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung.
6.7 Die CNC Manufaktur hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies der CNC Manufaktur aufgrund ihres Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat die CNC Manufaktur dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.
7) Liefer- und Versandbedingungen
7.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung der CNC Manufaktur angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
7.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an die CNC Manufaktur zurück, weil eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, die CNC Manufaktur hat ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt.
7.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die CNC Manufaktur die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.
7.4 Bei Selbstabholung informiert die CNC Manufaktur den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit der CNC Manufaktur an deren Sitz abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
8) Eigentumsvorbehalt
8.1 Gegenüber dem Kunden behält sich die CNC Manufaktur bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware/dem gelieferten Werk vor.
9) Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Die CNC Manufaktur haftet dafür, dass die Ware zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Eigenschaften die objektiv erforderlichen Eigenschaften hat. Das gilt nicht, soweit der Verbraucher bei Vertragsabschluss der Abweichung eines bestimmten Merkmals von den objektiv erforderlichen Eigenschaften ausdrücklich und gesondert zustimmt, was er durch seine Bestellung tut, nachdem er von dieser Abweichung bei der Produktbeschreibung eigens in Kenntnis gesetzt wurde.
Hiervon abweichend gilt:
9.1 Für Unternehmer
a. begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche;
b. hat die CNC Manufaktur die Wahl der Art der Behebung;
c. beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
9.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und die CNC Manufaktur hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche.
9.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegenüber der CNC Manufaktur entstehen.
10) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden
10.1 Schuldet die CNC Manufaktur nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung/Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde der CNC Manufaktur alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den von der CNC Manufaktur vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihr die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die der CNC Manufaktur überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
10.2 Der Kunde stellt die CNC Manufaktur von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch die CNC Manufaktur diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
10.3 Schuldet die CNC Manufaktur nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung und die Planung und/oder Design der Ware, so unterliegen sowohl Pläne, Zeichnungen etc. als auch die hergestellte Ware selbst dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes und sämtlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtschutzes. Jegliche Verwertung, Nutzung und Bearbeitung der Pläne und Zeichnungen sowie eine Nach- oder Abbildung der Ware ohne Zustimmung der CNC Manufaktur ist dem (potentiellen) Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
11) Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen
11.1 Schuldet die CNC Manufaktur nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Herstellung, Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gilt hierfür Folgendes:
11.2 Die CNC Manufaktur erbringt ihre Leistungen nach Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihr ausgewähltes Personal. Dabei kann sich die CNC Manufaktur auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in ihrem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung der CNC Manufaktur nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
11.3 Der Kunde hat der CNC Manufaktur die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis der CNC Manufaktur fällt.
11.4 Die CNC Manufaktur wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die CNC Manufaktur bzw. das von ihr beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.
11.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der hergestellten und gelieferten Ware geht erst mit der Beendigung der Montagearbeiten und der Übergabe an den Kunden auf den Kunden über.
12) Haftung
Die CNC Manufaktur haftet gegenüber dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadenersatz wie folgt:
12.1 Die CNC Manufaktur haftet bis zur Höhe des Auftragswertes
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Verletzt die CNC Manufaktur fahrlässig eine Vertragspflicht, ist die Haftung auf den tatsächlichen Wert des Auftrages begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist eine Haftung der CNC Manufaktur ausgeschlossen.
12.4 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich ein Plan, eine Maßangabe oder eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat die CNC Manufaktur den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
13) Mitwirkungspflicht
13.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen geht.
13.2 Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet die CNC Manufaktur nicht für die sich daraus ergebenden Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
13.3 Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls die CNC Manufaktur berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden einzufordern.
13.4 Beim Anliefern der Ware wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen der anzuliefernden Ware entsprechend passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten der CNC Manufaktur oder der von ihr beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtgeld) in Rechnung gestellt.
13.5 Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, nach vertragsgemäßer Lieferung bzw. Leistung diese durch Unterfertigung eines Leistungsnachweises zu bestätigen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
14) Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes der CNC Manufaktur vereinbart.
15) Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.